Der Faktor Zeit spielt für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eine entscheidende Rolle. Unabhängig davon was sie zu uns führt – wir wollen Ihnen immer ausreichend Zeit geben, ihre Beschwerden und Probleme zu schildern und Ihre Wünsche und Vorstellungen zu äußern. Zugleich kann ich mir als Wahlarzt auch immer genügend Zeit nehmen, sie eingehend zu untersuchen und mit Ihnen sämtliche Befunde und Therapieoptionen zu besprechen.
Wir nehmen uns mehr als nur einen Augenblick für sie Zeit !
Wir sind wir stets bestrebt, Ihnen immer möglichst zeitnahe Termine anzubieten und lange Wartezeiten auf ihren Augenarzttermin zu vermeiden. Zudem wollen wir Ihnen den Aufenthalt in unserer Praxis angenehm gestalten – in einer entspannten Atmosphäre ohne überfülltes Wartezimmer.
Als Wahlarzt bin ich in der Lage, ihnen genau diejenigen diagnostischen Leistungen anzubieten, die auch wirklich sinnvoll und notwendig sind, ohne mich an einen starren Verrechnungskatalog der öffentlichen Kassen halten zu müssen. Auch in der Therapiewahl bin ich nicht an das enge Korsett der Krankenkassen gebunden und kann ihnen ein breites und zeitgemäßes Spektrum der modernen Augenheilkunde anbieten.
Unser Versprechen an Sie: Qualität anstatt Quantität !
Als Wahlarzt stelle ich Ihnen für die Behandlung eine detaillierte Honorarnote aus. Die Höhe der Honorarnote richtet sich nach der Art der Untersuchung (z.B. komplette Routineuntersuchung, Augendruckmessung, Spaltlampenuntersuchung bei Entzündung) und ob weiterführende Zusatzuntersuchungen (z.B. OCT oder Gesichtsfeld) erforderlich sind. Wir sind um volle Kostentransparenz bemüht und geben Ihnen jederzeit vorab Auskunft über unsere Honorarsätze.
Anschließend können sie die bezahlte Honorarnote zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Gebietskrankenkasse bzw. Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen. Grundsätzlich erstatten die Kassen 80% der jeweils gültigen Kassensätze. Je nach Sozialversicherungsträger variiert dabei die Höhe der Kostenrückerstattung.
Falls sie über eine ambulante Privatversicherung verfügen, erstattet diese Ihnen die Kosten der Untersuchung üblicherweise zurück.
Sie können die Honorarnote in der Ordination in bar oder mit Bankomatkasse bezahlen.
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