AKTUELLE INFORMATIONEN
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der sehr hohen Auslastung unserer Kindersprechstunde vorerst keine neuen Kinder (< 14. Lebensjahr) als Patienten aufnehmen können. Für Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können weiterhin Termine vereinbart werden.
1. Mutter Kind Pass Untersuchung
Die MKP 1 Untersuchung der Augen erfolgt im 10 – 14. Lebensmonat. Die Untersuchung kann grundsätzlich auch beim Kinderarzt erfolgen, eine genaue Untersuchung ist allerdings nur durch einen Augenarzt möglich. Dies wird insbesondere im Falle von familiären Vorbelastungen empfohlen, wie etwa Schielen in der Familie oder höhere Kurz- oder Weitsichtigkeiten bei den Eltern und/oder Geschwistern. Bei dieser Untersuchung erfolgt eine erste Testung des Sehvermögens, eine Überprüfung auf Refraktionsanomalien und Augenfehlstellungen sowie eine Untersuchung des Augenhintergrundes.
2. Mutter Kind Pass Untersuchung
Die MKP 2 Untersuchung erfolgt zwischen dem 22 – 26. Lebensmonat und muss zwingend beim Augenfacharzt vorgenommen werden. Hierbei werden folgende Untersuchungen in unserer Praxis durchgeführt:
– Ausschluss von Augenfehlstellungen und Motilitätsstörungen des Auges
– Überprüfung des Binokular- und Stereosehens ihres Kindes
– Erste Sehschärfenbestimmung mit speziellen Kindersehtafeln
– Refraktionsbestimmung mit exakter Dioptrienvermessung (Normalsichtigkeit, Weitsichtigkeit,
Kurzsichtigkeit, Stabsichtigkeit)
– Exakte Untersuchung des Augenhintergrundes
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